Rechtssicher unterweisen

Der Badbetreiber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter zu unterweisen:

  • zu Beginn der Tätigkeit
  • bei Änderungen
  • mindestens jedoch einmal jährlich

Die Unterweisung muss arbeitsplatzbezogen sein, das heißt normalerweise vor Ort erfolgen. Eine allgemeine Unterweisung im Rahmen von Fortbildungen außer Haus ist ebenso wenig wirksam wie eine bloß schriftlich durchgeführte Unterweisung.

Neben der Rechtssicherheit tragen gut durchgeführte Unterweisungen zu einer sicheren und zuverlässigen Arbeitsweise der Mitarbeiter bei.

Wir finden mit Ihnen zusammen den Unterweisungsbedarf heraus und führen die Unterweisungen für ihre Mitarbeiter zielgruppenbezogen bei ihnen im Haus durch.

© 2024 bäderseminare Dirk M. Zebisch